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Wohnraumförderung

Die Hansestadt Attendorn gewährt einen Zuschuss für die Herstellung bzw. erstmalige Bereitstellung von Wohnraum zum Zwecke der Fremdvermietung.

Die Hansestadt Attendorn bezuschusst die Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Die Hansestadt Attendorn fördert ab dem 1. Januar 2019 mittels eines Wohnraumförderprogrammes die Schaffung preisgünstigen Wohnraums, den potentielle Vermieter erstmalig zur Fremdvermietung bereitstellen. Zum 1. April 2020 wurde dieses Förderprogramm nochmals attraktiver gestaltet.

Die jeweilige Höhe der Fördersumme berechnet sich individuell und richtet sich u.a. nach der Größe der Wohnung, dem Baujahr sowie dem jeweiligen Ortsteil der entsprechenden Wohneinheit.

Die Anträge werden von der Stadtverwaltung in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis die hierzu zur Verfügung gestellten 50.000 Euro im jeweiligen Haushaltsjahr aufgebraucht sind.

Richtlinie, Mietübersicht & Antrag

Hier können Sie sich die Richtlinie, die Übersicht über angemessene Mieten und den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses herunterladen.