Windenergie-Konzept
Unser Beitrag zur Energiewende
Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" im Entwurf beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Hansestadt Attendorn hat in ihrer Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" beschlossen, um die Zulässigkeit und Verteilung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet zu steuern.
Ziele des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" sind:
- die Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Steuerung der Windenergie,
- der Windenergie auf dem Gebiet der Hansestadt Attendorn substanziell Raum zu geben,
- eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB außerhalb der dargestellten Konzentrationszonen zu erreichen.
Mit dem Planverfahren werden die im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellten beiden Sonderbauflächen für Windkraftanlagen im westlichen Stadtgebiet aufgehoben.
Die Unterlagen zu dem Verfahren können Sie hier einsehen.
Hinweis zur Bürgerinformation
Zur Erläuterung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" und dessen Auswirkungen sowie zur Diskussion und zur Möglichkeit einer Meinungsäußerung und Stellungnahme fand am Donnerstag, 10.02.2022, um 18:30 Uhr eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind bereits verschiedene Verfahrensschritte zur Beteiligung durchgeführt worden. Die in diesem Rahmen von der Öffentlichkeit bzw. von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und die Verfahrensunterlagen - falls erforderlich - zum nächsten Verfahrensschritt entsprechend angepasst. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet im Anschluss über die Abwägung aller eingegangen Stellungnahmen und fasst abschließend einen Feststellungsbeschluss über den sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" .Bevor dieser Wirksamkeit erlangen kann, ist die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich.
Informationen zu den bisherigen Verfahrensschritten sowie über laufende Beteiligungen sind über den obigen Link zu den Verfahrensunterlagen einsehbar.