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Windenergie-Konzept

Unser Beitrag zur Energiewende

Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" im Entwurf beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung der Hansestadt Attendorn hat in ihrer Sitzung am 03.11.2021 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" beschlossen, um die Zulässigkeit und Verteilung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet zu steuern.

Ziele des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" sind:

  1. die Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Steuerung der Windenergie,
  2. der Windenergie auf dem Gebiet der Hansestadt Attendorn substanziell Raum zu geben,
  3. eine Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB außerhalb der dargestellten Konzentrationszonen zu erreichen.

Mit dem Planverfahren werden die im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellten beiden Sonderbauflächen für Windkraftanlagen im westlichen Stadtgebiet aufgehoben.

Die Unterlagen zu dem Verfahren können Sie HIER einsehen.

Hinweis zur Bürgerinformation

Zur Erläuterung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" und dessen Auswirkungen sowie zur Diskussion und zur Möglichkeit einer Meinungsäußerung und Stellungnahme fand am Donnerstag, 10.02.2022, um 18:30 Uhr eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung statt.

Vom 31.01.2022 bis einschließlich 11.03.2022 hat der Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung stattgefunden. Die in diesem Rahmen von der Öffentlichkeit bzw. von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden aktuell geprüft und die Verfahrensunterlagen - falls erforderlich - entsprechend angepasst.

Die Stadtverordnetenversammlung wird im Anschluss über die Abwägung aller eingegangen Stellungnahmen entscheiden und die Durchführung des nächsten Beteiligungsverfahrens - der Offenlage - beschließen. Hier besteht erneut die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Verfahren abzugeben. Eine entsprechende Information zum Zeitraum der Beteiligung erfolgt zu gegebener Zeit.