Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Hansestadt Attendorn ist Untere Denkmalbehörde im Sinne des Denkmalschutzgesetztes.
Das Denkmalrecht ist in jedem Land unterschiedlich geregelt. Für Nordrhein-Westfalen ergeben sich die Rechtsgrundlagen aus dem Nordrhein-westfälichen Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW).
Was sind Denkmäler?
Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundlich oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Welche Denkmäler gibt es?
Die Denkmäler werden unterteilt in:
- Baudenkmäler
- Denkmalbereiche
- Gartendenkmäler
- Bodendenkmäler
Allgemeines zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege
Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. (§ 1 Abs.1 DSchG)
Die Hansestadt Attendorn ist Untere Denkmalbehörde im Sinne des Denkmalschutzgesetztes und damit u. a. zuständig für folgende Aufgaben:
- Durchführung von Unterschutzstellungsverfahren für Baudenkmäler,
- Führen der Denkmalliste der Hansestadt Attendorn
- Beratung bei Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Denkmälern
- Entgegennahme von Anzeigen über Bodendenkmäler
- Beratung zu denkmalrelevanten Verfahren sowie zu Rechten und Pflichten des Denkmaleigentümers
- Prüfung und Erteilung denkmalpflegerischer Erlaubnisse in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Beratung zu Fördermöglichkeiten im Bereich Denkmalschutz
- Erteilung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
Dürfen Denkmäler verändert werden?
Haben Sie vor, Ihr Denkmal zu verändern oder zu erweitern, muss dies vor Beginn der Arbeiten mit der Unteren Denkmalbehörde in Form einer denkmalrechtlichen Erlaubnis abgestimmt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihr Baudenkmal.
Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.
Auch für Solaranlagen kann grundsätzlich eine Erlaubnis erteilt werden, solange Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Laut der Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern ist sie grundsätzlich zu erlauben, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung für das Denkmal darstellt. Es handelt sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung und in den Entscheidungsleitlinien ist zunächst die Möglichkeit der Eignung von Alternativstandorten sowie der Eintragungstext der Unterschutzstellung zu prüfen.
Wenn es um geplante Maßnahmen an einem Baudenkmal geht, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen mit der Unteren Denkmalbehörde zusammen und bringen ihr Fachwissen in die Planung und Durchführung der jeweiligen Baumaßnahme ein. LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen
Die LWL-Archäologie für Westfalen ist als fachliche Begleitbehörde in alle Planungen und Maßnahmen eingebunden, die ein Bodendenkmal in seiner Existenz gefährden können. Ihre Aufgaben sind insbesondere das Erkunden, Erfassen und Dokumentieren von Bodendenkmälern. LWL-Archäologie für Westfalen
Wird Denkmalschutz gefördert?
Denkmalförderprogramm
Die Hansestadt Attendorn unterstützt gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer bei der Umsetzung kleinerer Maßnahmen an Denkmälern. Für 2024 stehen wieder Fördermittel zur Verfügung.
Ab sofort können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Attendorn Förderanträge zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern gestellt werden.
Link zum Förderantrag im Bürgerportal:
Förderantrag zum Denkmalförderprogramm der Hansestadt Attendorn und des Landes NRW
Die Förderrichtlinien finden Sie hier:
- PDF-Datei: 391 kB
Denkmalförderung
Die Förderung von kleineren, privaten Maßnahmen an Denkmalen ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel möglich. Bewilligungsstelle für diese Mittel im Rahmen der Pauschalzuweisungen des Landes ist die Untere Denkmalbehörde. Eine Förderung kann für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahem (z.B. Sanierungsarbeiten an der Fassade, Ausbesserung von Dacheindeckungen o. ä.) gewährt werden. Voraussetzung zur Förderung ist, dass ein in die Denkmalliste der Stadt Attendorn eingetragenes Denkmal und für die Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt und dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.
Was ist eine Denkmalplakette?
Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Die Denkmalplakette des Landes nebst Urkunde wird von der zuständigen Gemeinde dem Denkmaleigentümer in angemessener Form mit der Bitte überreicht, sie sichtbar am Denkmal anzubringen.
Downloadbereich
Folgende Dokumente stehen zum Download für Sie bereit:
- PDF-Datei: 3.1 MB
- PDF-Datei: 2.8 MB
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Rechtsgrundlage - Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Anträge
Im Serviceportal der Hansestadt Attendorn finden Sie:
- den Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
- den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Denkmalpflegemitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
- die Auskunft aus der Denkmalliste
Neben dem Antrag wird entsprechend der jeweiligen Art der Maßnahme eine detaillierte, spezifische Beschreibung des Vorhabens benötigt, wie z.B. Planunterlagen oder Kostenvoranschläge.