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Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die Hansestadt Attendorn ist Untere Denkmalbehörde im Sinne des Denkmalschutzgesetztes.

Das Denkmalrecht ist in jedem Land unterschiedlich geregelt. Für Nordrhein-Westfalen ergeben sich die Rechtsgrundlagen aus dem Nordrhein-westfälichen Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW).

Was sind Denkmäler?

Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundlich oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Welche Denkmäler gibt es?

Die Denkmäler werden unterteilt in:

  • Baudenkmäler
  • Denkmalbereiche
  • Gartendenkmäler
  • Bodendenkmäler

Allgemeines zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege 

Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege liegen im öffentlichen Interesse. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. (§ 1 Abs.1 DSchG)

Die Hansestadt Attendorn ist Untere Denkmalbehörde im Sinne des Denkmalschutzgesetztes und damit u. a. zuständig für folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Unterschutzstellungsverfahren für Baudenkmäler,
  • Führen der Denkmalliste der Hansestadt Attendorn
  • Beratung bei Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Denkmälern
  • Entgegennahme von Anzeigen über Bodendenkmäler
  • Beratung zu denkmalrelevanten Verfahren sowie zu Rechten und Pflichten des Denkmaleigentümers
  • Prüfung und Erteilung denkmalpflegerischer Erlaubnisse in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten im Bereich Denkmalschutz
  • Erteilung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke

Dürfen Denkmäler verändert werden?

Haben Sie vor, Ihr Denkmal zu verändern oder zu erweitern, muss dies vor Beginn der Arbeiten mit der Unteren Denkmalbehörde in Form einer denkmalrechtlichen Erlaubnis abgestimmt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihr Baudenkmal.

Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.

Auch für Solaranlagen kann grundsätzlich eine Erlaubnis erteilt werden, solange Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen. Laut der Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern ist sie grundsätzlich zu erlauben, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung für das Denkmal darstellt. Es handelt sich aber immer um eine Einzelfallentscheidung und in den Entscheidungsleitlinien ist zunächst die Möglichkeit der Eignung von Alternativstandorten sowie der Eintragungstext der Unterschutzstellung zu prüfen.

Wenn es um geplante Maßnahmen an einem Baudenkmal geht, arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen mit der Unteren Denkmalbehörde zusammen und bringen ihr Fachwissen in die Planung und Durchführung der jeweiligen Baumaßnahme ein. LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen

Die LWL-Archäologie für Westfalen ist als fachliche Begleitbehörde in alle Planungen und Maßnahmen eingebunden, die ein Bodendenkmal in seiner Existenz gefährden können. Ihre Aufgaben sind insbesondere das Erkunden, Erfassen und Dokumentieren von Bodendenkmälern. LWL-Archäologie für Westfalen

Wird Denkmalschutz gefördert?

Denkmalförderprogramm

Das Land Nordrhein-Westfalen startet ab dem 1. Januar 2026 ein neues, vereinfachtes Förderprogramm für den Erhalt von Denkmälern.

Wer?
Private Eigentümerinnen und Eigentümer können finanzielle Unterstützung für die Instandsetzung und denkmalgerechte Sanierung ihrer historischen Gebäude beantragen.

Was?
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Sicherung und Restaurierung von Fassaden, Dächern, Fenstern und historischer Bausubstanz. Für private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beträgt die Förderung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Auch ehrenamtliche Leistungen können berücksichtigt werden.

Wie?
Neu ist das vollständig digitale Antragsverfahren über das Landesportal „Nordrhein-Westfalen fördert“. Die bewilligten Fördermittel werden künftig automatisch ausgezahlt – schnell und ohne zusätzliche Mittelanforderung. Zuständig für die Abwicklung des Förderverfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen und der Zugang zum Förderportal sind online abrufbar unter

www.nordrhein-westfalen-feordert.nrw

Was ist eine Denkmalplakette?

Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Die Denkmalplakette des Landes nebst Urkunde wird von der zuständigen Gemeinde dem Denkmaleigentümer in angemessener Form mit der Bitte überreicht, sie sichtbar am Denkmal anzubringen.

Downloadbereich

Anträge

Im Serviceportal der Hansestadt Attendorn finden Sie:

  • den Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
  • die Auskunft aus der Denkmalliste

Neben dem Antrag wird entsprechend der jeweiligen Art der Maßnahme eine detaillierte, spezifische Beschreibung des Vorhabens benötigt, wie z.B. Planunterlagen oder Kostenvoranschläge.