Vergleich zwischen den Freiherren von Plettenberg zu Lenhausen und dem Freiherrn Ferdinand von Fürstenberg wegen der Lenhauser Jurisdiktion. Zwischen den Vergleichsparteien war es zu einem Streit gekommen, als Kurfürst Josef Clemens durch ein Dekret vom 25.11.1697 den Erben des Johann Adolf Freiherrn von Plettenberg die Gerichtsbarkeit über sämtliche Höfe, die zum adeligen Haus Lenhausen gehören, übertragen hatte. Da hierdurch alte Rechte der Familie von Fürstenberg berührt wurden, sah diese sich genötigt, gegen das Dekret zu klagen, um selbst weiterhin die Rechte über diejenigen Höfe ausüben zu können, die zwar im Bezirk Lenhausen liegen, aber zu den Häusern Bilstein, Schnellenberg und Waldenburg gehören. Im vorliegenden Vergleich werden die alten Rechte der Familie von Fürstenberg bestätigt. Insbesondere werden die Rechte des Gogerichts Attendorn und das Amt des Drosten bestärkt und nicht beschnitten.
Lacksiegel von Friedrich Bernhard Wilhelm von Plettenberg, Ferdinand von Plettenberg und Ferdinand von Fürstenberg.
Lacksiegel von Friedrich Bernhard Wilhelm von Plettenberg, Ferdinand von Plettenberg und Ferdinand von Fürstenberg.