Protokoll über die Vernehmung von Zeugen in der strittigen Sache des Hofes Rauterkusen. Es sagen aus Johannes Zeppenfeld (50) und der bettlägerige Bürgermeister Degenhard Zeppenfeld (64). Zeuge ist der Vikar Richard Lüling. Ausgefertigt vom Attendorner Proconsul Franz Joanvahrs.
Dabei geht es um die Ansprüche des Degenhard Mehler zu Spädinghausen am vierten Teil des Hofes Rauterkusen. Mehler bekräftigt dabei immer wieder, dass sein Vater Friedrich Mehler und dessen Gattin Margaretha Vedders und Degenhard Zeppenfeld genannt Hümmeler, Vormünder des damaligen Schulten Rötger zu Rauterkusen, immer wieder gesagt hätten, dass der Rötger den halben Hof von Friedrich von Fürstenberg gepachtet hatte. Die Pacht ging an die Erben Zeppenfeld bzw. Mehler für ein Viertel des Hofes, die andere Pacht an das Haus Schnellenberg. Als nun der Feldmarschall von Bönninghausen auf der Burg gewohnt habe, habe er zu allererst die Pacht des Hofes Rauterkusen komplett an sich gezogen. Seitdem stünden die Erben Zeppenfeld leer da. Deshalb wird der Droste gebeten, die Verhältnisse zu überprüfen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Dabei geht es um die Ansprüche des Degenhard Mehler zu Spädinghausen am vierten Teil des Hofes Rauterkusen. Mehler bekräftigt dabei immer wieder, dass sein Vater Friedrich Mehler und dessen Gattin Margaretha Vedders und Degenhard Zeppenfeld genannt Hümmeler, Vormünder des damaligen Schulten Rötger zu Rauterkusen, immer wieder gesagt hätten, dass der Rötger den halben Hof von Friedrich von Fürstenberg gepachtet hatte. Die Pacht ging an die Erben Zeppenfeld bzw. Mehler für ein Viertel des Hofes, die andere Pacht an das Haus Schnellenberg. Als nun der Feldmarschall von Bönninghausen auf der Burg gewohnt habe, habe er zu allererst die Pacht des Hofes Rauterkusen komplett an sich gezogen. Seitdem stünden die Erben Zeppenfeld leer da. Deshalb wird der Droste gebeten, die Verhältnisse zu überprüfen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.