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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Der Seniorenrat der Hansestadt Attendorn lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung zu den Themen "Patientenverfügung" und "Vorsorgevollmacht" am Mittwoch, den 30. September 2026, um 18:30 Uhr in das Bürgerhaus "Alter Bahnhof" ein. 

Vortrag am 30. September im Bürgerhaus "Alter Bahnhof"

Als Referent konnte Dr. Thomas Buchmann, Rechtsanwalt und Notar der Kanzlei Dietzmann, Hesse, Dr. Buchmann und Partner (mit Standorten in Attendorn und Olpe), gewonnen werden.

Der Abend richtet sich an alle Interessierten, die näheres über die Notwendigkeiten und richtige Gestaltung beider Dokumente erfahren wollen, um ihre Wünsche und Anordnungen auch eindeutig und rechtssicher niederzulegen.

Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig festlegen, welche medizinischen Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden sollen und wer Sie im Ernstfall vertreten darf. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind nicht dasselbe. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer für Sie handeln und Entscheidungen treffen darf.

Wichtige Fragen werden geklärt

In diesem Vortrag werden die wichtigen Fragen geklärt, wie

  • Was ist eine Patientenverfügung und was sollte darin geregelt sein?
  • Was ist eine Vorsorgevollmacht und wann ist sie sinnvoll?
  • Wo liegen die Unterschiede zwischen den beiden Dokumenten?
  • Was sollte bei der Erstellung beachtet werden?
  • Welche typischen Fehler lassen sich vermeiden?

Der Eintritt ist kostenfrei und ein barrierefreier Zugang zum Vortragssaal ist gegeben.

Um Voranmeldung wir gebeten

Um besser planen zu können, bittet der Seniorenrat um telefonische Anmeldung im Zeitraum vom 23. September bis 25. September 2026 jeweils ab 18 Uhr bei Frau Renate Biecker-Klaas unter der Telefon-Nr. 02722-96 89 998.