Neuer digitaler Fischereischein
Nach Verabschiedung des Landesfischereigesetzes können Fischereischeine ab dem 1. Juli 2026 auch digital beantragt und verwaltet werden.
Digitalisierte Fischereischeinverwaltung
Mit der Einführung der digitalen Fischereischeinverwaltung stehen Bürgerinnen und Bürgern künftig zwei Antragswege zur Verfügung: die Beantragung bei der örtlich zuständigen Behörde oder online über das NRW-Serviceportal. Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt; die Berechtigung zur Fischereiausübung bleibt weiterhin an die Entrichtung der Fischereiabgabe gebunden. Bestehende Fischereischeine behalten zunächst ihre Gültigkeit.
Die beigefügte Datei informiert über die wichtigsten Änderungen, Übergangsregelungen, Gebühren sowie die künftig mitzuführenden Nachweise:
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