allgemeinbildende Schulen Aufnahme
Leistungsnummer: 99088003034000
Kurztext
- Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.
- Sie vermitteln Allgemeinwissen.
- Über die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Volltext
Allgemeinbildende Schule ist der Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. Gemeinsam ist diesen Schulen die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur primären Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen.
Allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen sind: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen; Gymnasien, Gesamtschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Förderschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Ersatz- und Ergänzungsschulen.
Über die Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Wenden Sie sich bei folgenden Angelegenheiten bitte unmittelbar an die
betreffende Schule:
- An-/Abmeldung von Schülern
- Lernmittelbeschaffung
- Lernmittelfreiheit
- Schulbescheinigung
- Schülerausweis
- Zeugnis
- Schulfahrten
Anschriften der Grundschulen:
Weiterführende Schulen
Links:
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Homepage des Rivius-Gymnasiums
Förderschulen
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
unterschiedlich je nach Schulform
Voraussetzungen
unterschiedlich je nach Schulform
Formulare
unterschiedlich je nach Schulform
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.