Sterbeurkunde
Benötigte Unterlagen:
- Nachweis der Berechtigung
Urkunden erhalten nur der Ehegatte, die Vorfahren und Abkömmlinge des/der Verstorbenen sowie Personen mit nachweisbaren rechtlichem Interesse und Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Verwendungszwecks.
Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.
Weitere Infos:
Das Sterberegister ist die Grundlage für die auszustellenden Sterbeurkunden. Es wird vom Standesbeamten geführt, in dessen Bezirk der Tod einer Person eingetreten ist.