Fischereischeine
Benötigte Unterlagen:
- Lichtbild
- Prüfungszeugnis bzw. abgelaufener Fischereischein
Weitere Infos:
Jugendfischereischein (rosafarben)
Mindestalter: 10 Jahre
Höchstalter: 16 Jahre
Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Zum Angeln muss jedoch eine Person, die einen Jahresfischereischein besitzt, mitgenommen werden.
Der Jugendfischereischein ist jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig und kann jedes Jahr verlängert werden.
Gebühr für Neuausstellung bzw. Verlängerung: 4,00 Euro + 4,00 Euro Fischereiabgabe
Fischereischein (blaufarben)
Die Ausstellung (und auch die Verlängerung) ist als Jahres- bzw. 5-Jahres-Schein möglich.
Eine Prüfung muss abgelegt sein. Dies wird durch das Prüfungszeugnis ("Grüne Karte") nachgewiesen.
Gebühr Jahres-Schein: 8,00 Euro + 8,00 Euro Fischereiabgabe
Gebühr 5-Jahres-Schein: 24,00 Euro + 24,00 Euro Fischereiabgabe
Die Gebühr für den Ersatz der vorgenannten Dokumente beläuft sich auf 5,00 Euro.
Die Ausstellung eines Fischereischeines ist immer nur bei der Heimatbehörde möglich.
Ausnahme: Urlauber mit Wohnsitz im Ausland. Diese müssen in geeigneter Form nachweisen, dass sie über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Für nähere Auskünfte kann auch Rücksprache gehalten werden mit dem Ordnungsamt des Kreises Olpe (untere Fischereibehörde), Tel: 0 27 61 / 81-0.