Abgeschlossenheitsbescheinigung
Benötigte Unterlagen
Mindestens zweifach beizufügen:
- Lageplan/Flurkartenauszug mit Darstellung des Gebäudes (nicht älter als 6 Monate)
- Aufteilungsplan (Grundrisse) mit Numerierung jeden Raumes einer Sondernutzung (einschließlich Spitzboden)
- Ansichten, Schnitte
- aktueller Grundbuchauszug
Weitere Infos:
Die Bescheinigung nach § 7 Abs. 4 und § 32 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15.03.1951 (in der jeweils gültigen Fassung) wird auf formlosen schriftlichen Antrag erteilt.