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Bundestagswahlen

Am Sonntag, 26. September 2021, fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Alle Informationen für die Wahl finden Sie hier.

Wahlberechtigung

Zur Teilnahme ist berechtigt, wer

  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
  • mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik wohnt sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Erststimme und Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wählen Sie den Kandidaten, der sich im Wahlkreis 149, zu dem auch Attendorn gehört, direkt für ein Mandat im Bundestag bewirbt.

Mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei, die im Bundestag für Sie die stärkste Kraft werden soll.

Auslandsdeutsche

Unter dem Begriff Auslandsdeutsche versteht man deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen und somit in Deutschland keinen Wohnsitz haben. Auslandsdeutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Sofern Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, ist von ihnen ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen. Die Frist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis endet am 5. September 2021.

Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sowie die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Die Bundestagswahl 2021 bestimmt den 20. Deutschen Bundestag. Der Bundestag wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2021 finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters.

Wahlergebnisse