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Bundestagswahlen 

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt.  Auf dieser Seite haben wir verschiedene Informationen für Sie zusammengestellt.

Bekanntmachungen zur Wahl

Bundeswahlleiterin

Die Bundeswahlleiterin informiert auf ihrer Seite über aktuelle Neuigkeiten, Termine und Vorgehensweisen:  Seite der Bundeswahlleiterin

Wahlberechtigung

Zur Teilnahme ist berechtigt, wer

  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
  • mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik wohnt sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Erststimme und Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wählen Sie den Kandidaten, der sich im Wahlkreis 149, zu dem auch Attendorn gehört, direkt für ein Mandat im Bundestag bewirbt.

Mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei, die im Bundestag für Sie die stärkste Kraft werden soll.

Auslandsdeutsche

Unter dem Begriff Auslandsdeutsche versteht man deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen und somit in Deutschland keinen Wohnsitz haben. Auslandsdeutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Sofern Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, ist von ihnen ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu stellen. 

Hier finden Sie das Antragsformular für Deutsche im Ausland.

Allgemeine Informationen

Die Bundestagswahl 2025 bestimmt den 21. Deutschen Bundestag. Der Bundestag wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der Seite de Bundeswahlleiterin.

Wahlergebnisse