in Privathaushalten
Auch in Privathaushalten kann es Minijobs geben. Die Arbeitnehmer müssen "haushaltsnahe Dienstleistungen" übernehmen, die normalerweise von Familienmitgliedern erledigt werden. Hierzu zählen z.B. Kochen, Bügeln, Putzen, die Betreuung von Kindern, Kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen oder auch Gartenhilfen.
Für diese Minijobber in Privathaushalten muss der Arbeitgeber nur eine 12 % ige Arbeitgeberabgabe leisten. Neben der einheitlichen Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent sind je 5 Prozent des Verdienstes an die Renten- und Krankenversicherung abzuführen. Zusätzlich ist eine Umlage von 1,3 Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung zu entrichten.
Private Arbeitgeber können 10 Prozent des Lohns, höchstens jedoch 510 Euro, jährlich von der Steuer absetzen.
Der Arbeitgeber muss seine Haushaltshilfe über so genannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden. Es handelt sich hierbei um einen Vordruck, mit dessen Hilfe die Minijobber bei der Sozial- und Unfallversicherung angemeldet werden. Der Vordruck kann auf der Internetseite der Minijob-Zentrale heruntergeladen werden.
Die Abbuchung der Pauschalbeiträge erfolgt per Einzugsermächtigung von der Mini-job-Zentrale
Folgende Voraussetzungen müssen für das Haushaltsscheckverfahren erfüllt sein:
1.Es muss sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt handeln.
2.Die Minijobber übernehmen "haushaltsnahe Dienstleistungen".
3.Der Arbeitslohn darf 400 Euro im Monat nicht übersteigen.
4.Der Arbeitgeber muss der Minijob-Zentrale eine Ermächtigung zum Einzug der Pauschalbeiträge für die Sozialversicherung, der Umlage nach dem Lohnfortzahlungsgesetz sowie der gegebenenfalls zu zahlenden Pauschsteuer erteilen.
"Zusätzlich muss der private Arbeitgeber die Haushaltshilfe auch dem Gemeindeunfall-
versicherungsverband (GUVV) melden. Der GUVV ist die "Berufsgenossenschaft" aller, die in Privathaushalten arbeiten. Sofern der Minijobber bei Ausübung der Tätigkeit einen Unfall erleidet, erbringt der GUVV die gesetzlichen Leistungen (z.B. Verletztengeld oder Rente).
Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 25,00 Euro. Die Anschrift lautet:
GUVV Westfalen-Lippe
Salzmannstraße 156
48159 Münster"
Ärztenotdienst für das Wochenende:
26./27. Mai. 2012
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