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Minijobs

Arbeitnehmer

Die Höchstgrenze für den monatlichen Verdienst liegt bei 400 Euro. Die Minijobber selbst zahlen keine Abgaben. Sie erhalten den Bruttoverdienst ohne Abzug, im Höchstfall also die gesamten 400 Euro.

Auch die zeitliche Begrenzung auf 15 Stunden pro Woche entfällt. Maßgeblich ist ausschließlich der monatliche Bruttoverdienst, wobei Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld anteilig eingerechnet werden. Nicht angerechnet werden zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis zu einem monatlichen Betrag von 154 Euro, zum Beispiel für Übungsleitertätigkeiten.

Arbeitet ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate, handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob.

Grundsätzlich können mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt werden, nicht aber beim selben Arbeitgeber. Die Verdienste aus allen Beschäftigungsverhältnissen werden addiert und dürfen 400 Euro nicht übersteigen. Ansonsten sind alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.

Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste innerhalb von zwölf Monaten. Bei schwankenden Verdiensten wird der durchschnittliche Lohn zugrunde gelegt. Die Versicherungsfreiheit bleibt auch dann bestehen, wenn der Verdienst unvorhersehbar, höchsten allerdings zwei Monate innerhalb eines Jahres, die Grenze von 400 Euro überschreitet

Neben einer Hauptbeschäftigung kann zusätzlich ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden.

Der Lohn aus einem Minijob muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

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