Um Jugendliche vor Gesundheitsschäden durch Ausübung der Berufsarbeit zu schützen, ist vor Beginn der Berufsausbildung eine ärztliche Untersuchung notwendig.
Spätestens 14 Monate nach Aufnahme der Beschäftigung ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Nachuntersuchung vorzulegen.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber weitere oder außerordentliche Nachuntersuchungen verlangen.
Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenlos. Dieser wird Ihnen umgehend nach Antragstellung zugesandt.
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, erhalten Sie
von uns eine PDF-Datei, die Ihrem ausgefüllten Dokument entspricht!
Ärztenotdienst für das Wochenende:
11./12. Feb. 2012
» Arbeiten «
» Rathaus «