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Anforderung einer Lebensbescheinigung für die Eintragung eines Kinderfreibetrages

Ist ein Elternteil nicht am Wohnort des Kindes gemeldet, ist zum Eintrag des Kinderfreibetrages auf der Steuerkarte dieses Elternteiles im Regelfall die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung erforderlich. Diese kann am Wohnort des Kindes beantragt werden.

Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenlos. Sie wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrages umgehend zugesandt.

Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, erhalten Sie von uns eine PDF-Datei, die Ihrem ausgefüllten Dokument entspricht!

Hinweise

Soweit Ihr Kind nicht in Attendorn geboren ist, benötigen Sie einen Nachweis (Geburts- oder Abstammungsurkunde) über die tatsächliche Vater-/Mutterschaft. Dieser ist im Bürgerbüro vorzulegen oder per Post zuzusenden.

Das Bürgerbüro Attendorn kann lediglich steuerliche Lebensbescheinigungen für Kinder ausstellen, welche in Attendorn gemeldet sind.

Benötigen Sie eine Bescheinigung für ein Kind, welches nicht in Attendorn gemeldet ist, so setzen Sie sich bitte mit dem Einwohnermeldeamt am Wohnort Ihres Kindes in Verbindung.

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