(gemäß § 14 Absatz 1 Meldegesetz NW)
Umgezogen?
Bitte denken Sie daran, daß sich sich innerhalb einer Woche im Bügerbüro ummelden müssen. So steht es in § 13 des Meldegesetzes NW.
Sofern Sie in eine Mietwohnung einziehen, benötigen Sie für die Ummeldung den Vordruck "Bestätigung der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers". Drucken Sie diesen einfach aus, lassen ihn vom Vermieter unterschreiben und ab ins Bürgebüro -- das erspart Wege und Zeit!
Ärztenotdienst für das Wochenende:
04./05. Feb. 2012
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