Attendorn.de

Bestätigung der Wohnungsgeberin / des Wohnungsgebers

(gemäß § 14 Absatz 1 Meldegesetz NW)

Umgezogen?

Bitte denken Sie daran, daß sich sich innerhalb einer Woche im Bügerbüro ummelden müssen. So steht es in § 13 des Meldegesetzes NW.

Sofern Sie in eine Mietwohnung einziehen, benötigen Sie für die Ummeldung den Vordruck "Bestätigung der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers". Drucken Sie diesen einfach aus, lassen ihn vom Vermieter unterschreiben und ab ins Bürgebüro -- das erspart Wege und Zeit!

Schrift - +

Ärztenotdienst

Ärztenotdienst für das Wochenende:
04./05. Feb. 2012

zum Ärztenotdienst

Apothekennotdienst

Attendorner Veranstaltungskalender

» Stadt «

Das ist Attendorn

Innovativ und liebenswert

» Arbeiten «

Attendorn hat Arbeit

In der Stellenbörse befinden sich derzeit:
Stellenangebote: 38
Ausbildungsangebote: 4

» Rathaus «

Ihr gutes Recht

» Leben «

Webcam

Webcam Bild auf die Dächer von Attendorn
Copyright (c) 2010 Stadt Attendorn - Impressum - Kontakt - Drucken - top