Bürgerinformation - Haus-/Grundstücksverkauf
- Zuständige Stelle:
- Amt für Finanzen und Steuern
- Stadt Attendorn
- Kölner Straße 12
- 57439 Attendorn
- Telefon: 64-0
- Fax: 64-421
- Web: www.attendorn.de
- E-Mail: stadt@attendorn.de
- Besuchszeiten:
- nach telefonischer Vereinbarung
- Ansprechpartner:
- Herr Korn, Herr Trepels
- Zimmer: 308 / 307
- Telefon: 64-406 + 414
- Fax: 64-427
- Internet:
- E-Mail: d.trepels@attendorn.org
- Weitere Infos:
- Sobald ein Haus verkauft wird, treten folgende
abgabenrechtliche Situationen ein:
Benutzungsgebühren:
Sie bleiben bis zum Ende des Monats zahlungspflichtig, in
den der Eigentumswechsel fällt.
Bei Benutzungsgebühren (Abfall-, Schmutzwasser- und
Niederschlagswasserbeseitigung) besteht die Gebührenpflicht
für den Erwerber ab dem Zeitpunkt des wirtschaftlichen
Übergangs gemäß Kaufvertrag.
Wichtig: Sie müssen den Zeitpunkt des wirtschaftlichen
Übergangs der zuständigen Stelle mit-teilen und einen Antrag
auf Trennung der Benutzungsgebühren stellen!
Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Bei
Eigentumswechsel bleiben Sie solange abgabepflichtig, bis
das Finanzamt Olpe eine sog. Zurechnungsfortschreibung
durchgeführt hat, die kraft Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar
des Jahres nach Veräußerung erfolgt.
Erst nach Bekanntgabe eines neuen Einheitswert- und
Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Olpe
kann die Stadt Attendorn den Erwerber zur Grundsteuer
veranlagen.
Wichtig: Sie haben die gesamte Grundsteuer des Jahres, in
dem der Eigentumswechsel stattgefunden hat, zu entrichten!
Strom- und Wasserversorgung:
Um die Strom- bzw. Wasserversorgung abzumelden, müssen
Sie sich mit Ihrem privaten Stromanbieter und
Wasserversorger (Stadtwerke Attendorn bzw.
Wasserbeschaffungsverbände) in Verbindung setzen.
- Weiterführende Links:
- Antrag auf Trennung der Benutzungsbegühren
Stichworte: Haus, Häuser, Grundstück, Hausverkauf, Häuserverkauf