Bürgerinformation - Sterbe-Urkunde
- Zuständige Stelle:
- Standesamt
- Stadtverwaltung Attendorn (Standesamt)
- Kölner Straße 12
- 57439 Attendorn
- Telefon: 02722/64-0
- Fax: 02722/64-400
- Web: http://www.attendorn.de
- E-Mail: stadt@attendorn.de
- Besuchszeiten:
- Montag 7.30-12.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.30 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
- Ansprechpartner:
- Frau Bals, Frau Hammer, Frau Dähn
- Zimmer: 25, 23, 24
- Telefon: 64-121, 64-119, 64-120
- Fax: 64-400
- Internet:
- E-Mail: standesamt@attendorn.org
- Benötigte Unterlagen:
- - Nachweis der Berechtigung
Urkunden erhalten nur der Ehegatte, die Vorfahren und Abkömmlinge
des/der Verstorbenen sowie Personen
mit nachweisbaren rechtlichem Interesse und Behörden im Rahmen ihrer
Zuständigkeit unter Angabe des
Verwendungszwecks.
Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden
und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann
nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.
- Weitere Infos:
- Das Sterbebuch ist die Grundlage für die auszustellenden
Sterbeurkunden; es wird vom Standesbeamten geführt, in dessen Bezirk
der Tod einer Person eingetreten ist.
Stichworte: Sterbefall, Sterbe-Urkunde