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Bürgerinformation - Sterbe-Urkunde

Zuständige Stelle:
Standesamt
Stadtverwaltung Attendorn (Standesamt)
Kölner Straße 12
57439 Attendorn
Telefon: 02722/64-0
Fax: 02722/64-400
Web: http://www.attendorn.de
E-Mail: stadt@attendorn.de
Besuchszeiten:
Montag 7.30-12.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.30 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
Ansprechpartner:
Frau Bals, Frau Hammer, Frau Dähn
Zimmer: 25, 23, 24
Telefon: 64-121, 64-119, 64-120
Fax: 64-400
Internet:
E-Mail: standesamt@attendorn.org
Benötigte Unterlagen:
- Nachweis der Berechtigung

Urkunden erhalten nur der Ehegatte, die Vorfahren und Abkömmlinge
des/der Verstorbenen sowie Personen
mit nachweisbaren rechtlichem Interesse und Behörden im Rahmen ihrer
Zuständigkeit unter Angabe des
Verwendungszwecks.

Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden
und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann
nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.
Weitere Infos:
Das Sterbebuch ist die Grundlage für die auszustellenden
Sterbeurkunden; es wird vom Standesbeamten geführt, in dessen Bezirk
der Tod einer Person eingetreten ist.
Stichworte: Sterbefall, Sterbe-Urkunde

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