Bürgerinformation - Sterbefall
- Zuständige Stelle:
- Standesamt
- Stadtverwaltung Attendorn (Standesamt)
- Kölner Straße 12
- 57439 Attendorn
- Telefon: 02722/64-0
- Fax: 02722/64-400
- Web: http://www.attendorn.de
- E-Mail: stadt@attendorn.de
- Besuchszeiten:
- Montag 7.30-12.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.30 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
- Ansprechpartner:
- Frau Bals, Frau Hammer, Frau Dähn
- Zimmer: 25, 23, 24
- Telefon: 64-121, 64-119, 64-120
- Fax: 64-400
- Internet:
- E-Mail: standesamt@attendorn.org
- Benötigte Unterlagen:
- - ärztl. Todesbescheinigung
- schriftliche Anzeige bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
- persönliche Anzeige der Angehörigen oder des Bestatters vor dem
Standesbeamten bei Sterbefällen außerhalb von Einrichtungen
- Nachweise über den Personenstand des Verstorbenen z. B. Stammbuch
der Familie,Geburtsurkunde, ...
- Nachweis über den letzten Wohnsitz (z.B. Personalausweis)
Hinweis: Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden
und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstandsfall kann
nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.
- Weitere Infos:
- Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist der Standesbeamte,
in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Der Sterbefall ist spätestens an dem dem Todesfall folgenden Werktag
anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag.
Vor einer Feuerbestattung ist die amtsärztliche Untersuchung der
Leiche gesetzlich vorgeschrieben - die notwendigen Bescheinigungen
sind beim zuständigen Amtsarzt zu beantragen, i.d.R. durch ein
Bestattungsunternehmen.
Der Standesbeamte führt ein Sterberegister, darin eingetragen sind die
Namen, der Wohnort, Sterbetag und Stunde, Sterbe- und Geburtsort, das
Geburtsdatum und der Familienstand des Verstorbenen. Aufgrund des
Sterberegisters stellt der Standesbeamte Sterbeurkunden aus.
Stichworte: Tod, Sterbeurkunde, Sterbefall