Bürgerinformation - Friedhofsverwaltung
- Zuständige Stelle:
- Tiefbauamt
- Tiefbauamt der Stadt Attendorn
- Kölner Straße 12
- 57439 Attendorn
- Telefon: 0 27 22 / 64-0
- Fax: 0 27 22 / 64-3 27
- Web: http://www.attendorn.de
- E-Mail: tiefbauamt@rathaus.attendorn.de
- Besuchszeiten:
- Montag 7.30-12.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.30 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
- Ansprechpartner:
- Jan-Christoph Tump, Ramona Vogelheim
- Zimmer: 211
- Telefon: 64-312, -313
- Fax: 64-327
- Internet:
- E-Mail: tiefbauamt@attendorn.org
- Formulare:
- Informationen zur Kammergrabstätte
Informationen zur Kammergrabstätte
Informationen zur Kammergrabstätte
- Weitere Infos:
- Die Friedhofsverwaltung verwaltet folgende im Gebiet der
Stadt Attendorn gelegene Friedhöfe:
a) Waldfriedhof Hahnbeul, gelegen an der „Friedensstraße“ in
Attendorn,
b) Friedhof Neu-Listernohl, gelegen an der „Alte
Handelsstraße“ in Neu-Listernohl,
c) Kath. Friedhof, gelegen an der „Windhauser Straße“ in
Attendorn.
Bestattung:
Die Friedhöfe dienen der Bestattung der Toten, die bzw.
deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt
Attendorn waren oder ein Recht auf Bestattung in einer be-
stimmten Grabstätte besaßen.
Die Stadt Attendorn bietet folgende Grabstätten an:
• Reihengrabstätten
• Wahlgrabstätten
• Kinderreihengrabstätten
• Grabkammer (nur auf dem Waldfriedhof Hahnbeul)
• Urnenreihengrabstätten
• 1-stellige Urnenwahlgrabstätten
• 2-stellige Urnenwahlgrabstätten
• Urnenwahlgrabstätten für bis zu 4 Urnen
• Urnenrasengrabstätten
• anonym. Urnenreihengrabstätten
• anonyme Aschenbeisetzung ohne Urne
Verlängerung der Nutzungszeit:
Die Nutzungszeit kann nur bei Wahlgrabstätten verlängert
werden. Der Antrag für die Verlängerung der Nutzungszeit
muss schriftlich, mit einer rechtskräftigen Unterschrift der
Nutzungsberechtigten, bei der Friedhofsverwaltung
eingereicht werden.
Einebnung:
Nach Ablauf der Nutzungszeit werden die Grabstätten
eingeebnet. Die Einebnung erfolg einmal jährlich.
Umbettung:
Eine Umbettung erfolgt nur bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes. Über den jeweiligen Antrag, der vom
Nutzungsberechtigten zu stellen ist, entscheidet die
Friedhofsverwaltung. Umbettungen werden von der
Friedhofsverwaltung vorgenommen.
Grabmalgenehmigung:
Die Grabmalgenehmigung wird vom beauftragten Steinmetz
bei der Friedhofsverwaltung eingereicht.
Überwachung der Friedhöfe
Grabsteinkontrolle:
Mit der Grabsteinkontrolle wird die Standsicherheit der
Grabsteine kontrolliert, damit Haftungsschäden vermieden
werden können.
Die Grabsteinkontrolle wird ggf. auf Anregung/Beschwerde von
den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
Kontrolle der Grabpflege:
Durch die Kontrolle der Grabpflege soll die Würde des
Friedhofes gewahrt werden.
Die Kontrolle erfolgt einmal jährlich, im Frühjahr, durch die
Friedhofsverwaltung.
Friedhofspflege
Zuständige Stelle:
Bürgermeister
der Stadt Attendorn
Baubetriebshof
Daimler Straße 1
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 / 64-160
Fax: 0 27 22 / 64-168
Ansprechpartner:
Gärtnermeister/Friedhofsgärtner:
Karl Schulte, Tel.: (0 27 22) 64-162, Fax: (0 27 22) 64-168
Klaus Haase, Tel.: (0 27 22) 25 86,
Andreas Wirth, Tel.: (0 27 22) 25 86
- Weiterführende Links:
- Übersicht über die Attendorner Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft
Satzung über die Friedhöfe der Stadt Attendorn
Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Attendorn
Stichworte: Friedhof, Friedhöfe, Friedhofspflege, Grab, Gräber, Grabpflege, Bestattung, Einebnung, Umbettung, Grabstein, Grabmal