Bürgerinformation - Geburt
- Zuständige Stelle:
- Standesamt
- Stadtverwaltung Attendorn (Standesamt)
- Kölner Straße 12
- 57439 Attendorn
- Telefon: 02722/64-0
- Fax: 02722/64-400
- Web: http://www.attendorn.de
- E-Mail: stadt@attendorn.de
- Besuchszeiten:
- Montag 7.30-12.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr
Dienstag 8.30-12.00 Uhr
Mittwoch 7.30-12.30 Uhr, 14.00-17.30 Uhr
Donnerstag 8.30-12.00 Uhr
Freitag 8.30-12.00 Uhr
- Ansprechpartner:
- Frau Bals, Frau Hammer, Frau Dähn
- Zimmer: 25, 23, 24
- Telefon: 64-121, 64-119, 64-120
- Fax: 64-400
- Internet:
- E-Mail: standesamt@attendorn.org
- Benötigte Unterlagen:
- - schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses
- Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern
- Familienstammbuch, wenn die Ehe der Eltern besteht
- Reisepässe und ausländische Urkunden, wenn ein oder beide
Elternteile Ausländer sind
- Geburtsurkunden der Eltern
Hinweis: Eine verbindl. Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und
die rechtl. Auswirkungen zum Personenstandsfall kann nur der
Standesbeamte geben.
- Weitere Infos:
- Zuständigkeit des Standesbeamten in Attendorn ist gegeben, wenn das
Kind innerhalb des Standesamtsbezirkes Attendorn geboren wurde (der
Wohnort der Eltern ist hier ohne Bedeutung).
Innerhalb einer Woche ist das neugeborene Kind dem Standesbeamten zu
melden.
Nicht alle Vornamen sind zulässig, die Entscheidung trifft der
Standesbeamte, ggf. auch das Personenstandsgericht.
Bei getrennter Namensführung (kein gemeinsamer Ehename) deutscher
Eltern, bestimmen diese einen ihrer Namen zum Geburtsnamen des Kindes.
Die Eltern erhalten die Geburtsurkunden für das Neugeborene erst dann,
wenn der Standesbeamte das Kind in das Geburtenregister eingetragen
hat.
Bei fehlenden Unterlagen stellt er die Eintragung der Geburt zurück,
z. B. bei Zweifelsfragen über den Familienstand oder die
Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes.
Stichworte: Neugeborenes, Geburt, Geburten