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Bürgerinformation - Winterdienst


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Jeder Bürger ist zur Durchführung des Winterdienstes verpflichtet.

Der Winterdienst umfasst das Schnee räumen auf den Gehwegen oder den
Gehstreifen (Straßen- und Platzränder in jeweils 1,50 m Breite in den
verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen) sowie das Bestreuen
der Flächen mit abgestumpften Stoffen. Die Verwendung von
Auftaustoffen (Salz u. ä.) ist im Regelfalle unzulässig.

Die Winterwartung hat bis morgens 07.00 Uhr zu erfolgen, an Sonn- und
Feiertagen bis 09.00 Uhr, wenn notwendig auch tagsüber bis 20.00 Uhr.
Stichworte: Winterdienst, Winter, Winterwartung

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Ärztenotdienst

Ärztenotdienst für das Wochenende:
26./27. Mai. 2012

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