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Stadtrat

Aufgaben des Rates

Der Stadtrat ist das oberste Organ der Gemeinde und besteht aus den von der Bürgerschaft gewählten Ratsmitgliedern. Der Stadtrat entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde. So beschließt er unter anderem

  • die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
  • die Bestimmung des Namens, einer besonderen Bezeichnung, des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Gemeinde sowie die Benennung von Straßen und Plätzen,
  • den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen (Ortsrecht)
  • die Verleihung des Ehrenbürgerrechts,
  • die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge und Steuern),
  • den Erlass der Haushaltssatzung
  • die Errichtung, Übernahme, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen,
  • die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften,
  • die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch die Verwaltung sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Er kann zu diesem Zweck die erforderlichen Auskünfte verlangen und durch einzelne, von ihm beauftragte Ratsmitglieder Einsicht in die Akten der Verwaltung nehmen. Im Übrigen kann der Stadtrat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.

Mitglieder

Die Anzahl der Ratsmitglieder ist gesetzlich vorgeschrieben und bestimmt sich nach der Einwohnerzahl. Im Stadtrat der Stadt Attendorn vertreten 38 Ratsmitglieder und der Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes), der den Vorsitz führt, die Interessen der rund 25.000 Einwohner Attendorns jeweils für eine Wahlperiode von 5 Jahren. Die Zusammensetzung des Stadtrates stellt sich nach dem Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl am 30. August 2009 wie folgt dar:

Zusammensetzung des Rates: CDU 16, SPD 14, UWG 3, FDP 3, GRÜNE 2 Zusammensetzung des Rates nach den Kommunalwahlen am 30.08.2009

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