Die Stadt Attendorn hat für die elektronische Kommunikation per E-Mail eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:
Die hierüber eingehenden E-Mails werden von zentraler Stelle an die jeweiligen Dienststellen bzw. MitarbeiterInnen weitergeleitet.
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder MitarbeiterInnen der Stadt Attendorn. Diese E-Mail-Adressen stellen keinen offiziellen Mail-Eingang dar. Bitte nutzen Sie diese Adressen nur für einfache Anfragen.
Bitte beachten Sie für die Kommunikation mit der Stadt Attendorn per E-Mail die nachfolgenden rechtlichen und technischen Hinweise.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail über das Internet unsicher ist. Die Inhalte können von Dritten eingesehen und manipuliert werden. Gleiches gilt für die Angaben über Absender und Empfänger.
Bei vertraulichen oder personenbezogenen Inhalten ist vom Versand von E-Mails abzusehen.
Die elektronische Kommunikation mit der Stadt Attendorn richtet sich für den Bereich des Verwaltungsverfahrens nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes NRW (VwVfG NRW).
Eine Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen sogenannten Zugang eröffnet hat. Die Stadt Attendorn hat diesen Zugang, wie nachfolgend beschrieben, teilweise eröffnet.
Rechtlich bindende Willenserklärungen können zurzeit nicht wirksam elektronisch an die Stadt Attendorn abgegeben werden. Ein Zugang Ihrer Erklärung sowie eine Rechtswirkung entstehen nicht.
Keine förmliche Zustellung auf elektronischen Wege - In einem Verwaltungsverfahren, welches eine förmliche Zustellung erfordert, ist die elektronische Kommunikation zurzeit nicht möglich.
Keine Unterstützung von Verschlüsselung - Die Stadt Attendorn setzt zurzeit keine Verfahren zur verschlüsselten elektronischen Kommunikation per E-Mail ein.
Keine Unterstützung von Signaturen - Die Stadt Attendorn kann derzeit keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Signierte E-Mails werden ohne Prüfung an den Empfänger weitergeleitet. Signaturen entfalten lediglich informatorische Wirkung, nicht jedoch die gewünschte Authentifizierung.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Attendorn senden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht jedes Dateiformat unterstützen kann.
Unterstützt werden insbesondere:
Bitte beachten Sie, dass die genannten Dokumente keine Makros enthalten dürfen. Dateien, welche Makros enthalten, sowie ausführbare Dateien (wie z.B. .exe, .com, .bat) werden aus grundsätzlichen Sicherheitserwägungen nicht an den Empfänger weitergeleitet und verworfen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich bitte vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter - bzw. bei allgemeinen oder technischen Fragen mit Herrn Möllerke (Telefon 02722 64-246) - in Verbindung. Hier wird Ihnen gerne geholfen.
Ärztenotdienst für das Wochenende:
04./05. Feb. 2012
» Arbeiten «
» Rathaus «