Per Dringlichkeitsentscheidung vom 27. Januar 2021 wurde der Fonds "Corona-Zuschüsse für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung" beschlossen. Die Hansestadt Attendorn will mit diesen eigenen Zuschüssen mit einem Volumen von insgesamt 50.000 Euro eine ergänzende Unterstützung anbieten.
Die Hansestadt Attendorn ist sich der Herausforderungen für Gewerbetreibende, insbesondere aus dem Einzelhandel, der Gastronomie und dem Dienstleistungssektor aufgrund der Corona-Pandemie bewusst. Die Auswirkungen stellen eine Vielzahl an Unternehmern vor große Herausforderungen, die bis zu einer existenziellen Bedrohung führen können. Bund, Länder und andere Institutionen haben bereits Hilfsprogramme initiiert.
Antragsberechtigt sind in Attendorn ansässige gewerbliche Unternehmer aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Maßnahmen, die einen begründeten Nutzen für den Wirtschaftsstandort Attendorn in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung haben.
Der Zuschuss beträgt je Maßnahme höchstens 2.000 € (netto Projektförderung). Ein Eigenanteil muss nicht nachgewiesen werden.
Für die Beantragung des Zuschusses nutzen Sie bitte das Antragsformular.
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus dem Fonds "Corona-Zuschüsse für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung" finden Sie hier.