Grundsteuer in der Hansestadt Attendorn
Die Grundsteuer wird ab 2025 auf einer neuen rechtlichen Grundlage berechnet. Die Regeln für die Bewertung des Grundbesitzes wurden geändert. Deshalb müssen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Hansestadt Attendorn hat einige wichtige Fragen und Antworten rund um die Grundsteuerreform 2025 zusammengestellt.
Infos in Kürze: Grundsteuerreform
Warum wurde die Grundsteuer eigentlich reformiert?
Die bisherigen Berechnungsgrundlagen beruhten auf völlig veralteten Werten (in Westdeutschland auf das Jahr 1964 und in Ostdeutschland auf das Jahr 1935). Deshalb entsprach die Grundsteuer schon lange nicht mehr dem aktuellen Wert der Grundstücke. Das Bundesverfassungsgericht hat daher die alten Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Das Gericht forderte den Bund gleichzeitig auf, bis Ende 2019 eine neue, gerechtere Regelung zu schaffen und die Steuerlast gleichmäßig zu verteilen. Diese neue Berechnung tritt 2025 in Kraft.
Was bedeutet die Reform für meine Grundsteuerzahlungen?
Die Reform kann dazu führen, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für einige Steuerpflichtige steigt und für andere sinkt. Das hängt davon ab, wie das jeweilige Grundstück oder die Immobilie neu bewertet wurde. So werden beispielsweise Grundstücke in attraktiven Lagen oder mit großen Flächen nunmehr höher besteuert.
Wie wird der Wert meines Grundstücks oder meiner Immobilie neu berechnet?
Der Messbescheid des Finanzamtes ist für die Städte und Gemeinde verbindlich. Sie dürfen davon nicht abweichen. Die Kommunen wenden in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.
Es gibt mindestens zwei Hebesätze: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). In NRW kann die Grundsteuer B optional nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenziert werden, um die Wohnnebenkosten zu reduzieren. Hiervon hat auch die Hansestadt Attendorn aus sozialpolitischen Gründen Gebrauch gemacht. Sonst wäre die Grundsteuer für Wohngrundstücke aufgrund der neuen Bewertungsvorschriften stark gestiegen, während sich die Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke erheblich reduziert hätte.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B?
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Der Wert dieser Grundstücke wird nach einem speziellen Verfahren berechnet, das auf dem Ertrag des Grundstücks basiert.
Grundsteuer B gilt für alle anderen bebauten und unbebauten Grundstücke, wie Wohnhäuser, Geschäftsgebäude und Bauland. Dabei werden u. a. die Größe und die Lage des Grundstücks sowie der Gebäude berücksichtigt.
Wie wird die Grundsteuer in Attendorn berechnet?
Das Finanzamt legt für jedes Grundstück einen Steuermessbetrag fest, der dem Steuerpflichtigen und der Hansestadt Attendorn mitgeteilt wird. Die Hansestadt Attendorn setzt zusätzlich einen sogenannten Hebesatz fest. Der Grundsteuerhebesatz wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Ziel ist es, einen möglichst aufkommensneutralen Hebesatz festzulegen. Das bedeutet, dass der Hebesatz die Abweichungen durch die geänderten Grundsteuermessbeträge ausgleicht und die städtischen Einnahmen aus der Grundsteuer gegenüber dem Jahr 2024 insgesamt unverändert bleiben. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer der jeweiligen Bürgerinnen und Bürger gleichbleibt.
Der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Hansestadt Attendorn multipliziert und ergibt dann die zu zahlende Jahresgrundsteuer, Berechnung: Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Aktuelle Hebesätze der Hansestadt Attendorn (ab 01.01.2025):
Grundsteuer A: 240 %
Grundsteuer B1 Wohngrundstücke: 468 %
Grundsteuer B2 Nichtwohngrundstücke: 895%
Wann sind die Zahlungen fällig?
Die errechnete Grundsteuer wird am Anfang jeden Jahres mit einem Bescheid festgesetzt. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend von diesen Quartalsfälligkeiten am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Dafür muss der formlose Antrag spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
Wofür wird die Grundsteuer verwendet?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden beispielsweise Schulen, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote in Attendorn finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben. Vieles von dem, was Attendorn so lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. So zahlen Sie die Grundsteuer für die örtliche Gemeinschaft und damit auch ein bisschen "für sich selbst".
Informationen für Steuerpflichtige in der Hansestadt Attendorn
Die Hansestadt Attendorn hat zusätzlich einige Informationen rund um die Neuberechnung der Grundsteuer zusammengestellt:
- PDF-Datei: 202 kB
Bei weiteren Fragen: Wen spreche ich eigentlich an?
Das Finanzamt Olpe ist Ihr Ansprechpartner für Fragen
- zum Grundsteuermessbetrag oder
- zur Bewertung Ihres Grundstücks und/oder Ihrer Immobilie.
Sie erreichen das Finanzamt per Mail an hotline-grundsteuerreform-5338@fv.nrw.de oder telefonisch unter der Hotline-Rufnummer 02761 963-1959.
Die Hansestadt Attendorn beantwortet Ihre Fragen
- zum Grundsteuerbescheid (z.B. zum Hebesatz, zu Fälligkeiten oder Lastschriften).
Die Kontaktdaten der zuständigen Person finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid.