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Die Zuständigkeit des Standesbeamten in Attendorn ist gegeben, wenn das Kind innerhalb des Standesamtsbezirkes Attendorn geboren wurde (der Wohnort der Eltern ist hier ohne Bedeutung).

Innerhalb einer Woche ist das neugeborene Kind dem Standesbeamten zu melden.

Nicht alle Vornamen sind zulässig, die Entscheidung trifft der Standesbeamte, ggf. auch das Personenstandsgericht.

Bei getrennter Namensführung (kein gemeinsamer Ehename) der Eltern, bestimmen diese einen ihrer Namen zum Geburtsnamen des Kindes.

Die Eltern erhalten die Geburtsurkunden für das Neugeborene erst dann, wenn der Standesbeamte das Kind in das Geburtenregister eingetragen hat.

Bei fehlenden Unterlagen wird die Eintragung der Geburt zurückgestellt (z. B. bei Zweifelsfragen über den Familienstand oder die Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes).

Die Verwaltungsgebühr für eine Urkunde beträgt 10,00 €.