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Nach der Hundesteuersatzung beträgt die Hundesteuer jährlich, wenn

  • ein Hund gehalten wird 48,00 Euro
  • zwei Hunde gehalten werden 76,00 Euro je Hund, 
  • drei Hunde gehalten werden 94,00 Euro je Hund,
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird 400,00 Euro,
  • zwei o. mehr gefähliche Hunde gehalten werden 600,00 Euro je Hund.