Nach der Hundesteuersatzung beträgt die Hundesteuer jährlich, wenn
- ein Hund gehalten wird 48,00 Euro
- zwei Hunde gehalten werden 76,00 Euro je Hund,
- drei Hunde gehalten werden 94,00 Euro je Hund,
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 400,00 Euro,
- zwei o. mehr gefähliche Hunde gehalten werden 600,00 Euro je Hund.