Wahlberechtigung
Zur Teilnahme an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 ist berechtigt, wer
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mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,
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die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und
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mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in Nordrhein-Westfalen wohnt sowie
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nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.