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Wahlberechtigung

Zur Teilnahme an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 ist berechtigt, wer

  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und

  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in Nordrhein-Westfalen wohnt sowie

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.