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Schiedspersonen

Schiedspersonen sind keine Richter und fällen somit keine Urteile, sondern sie schlichten. Durch ihr Verhandlungsgeschick können sie verhärtete Fronten aufbrechen, um so durch Schlichtung und Abschluss eines Vergleichs gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern. In vielen Bereichen des Zivil- und Strafrechts sind Schlichtungsversuche vor einer Schiedsperson als anerkannte Gütestelle mitunter sogar zwingend vorgesehen. Das betrifft beispielsweise Themen wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche, Mietangelegenheiten, Schmerzensgeld, aber auch leichte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.

Schiedspersonen tragen durch ihr Engagement wesentlich zur Entlastung der Gerichte bei und fördern den sozialen Frieden. Im Einsatz stehen Menschen, die ein hohes Maß an Integrität und Unparteilichkeit mitbringen und über gute kommunikative Fähigkeiten sowie Einfühlungsvermögen verfügen.

16.04.2025