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Wann sind die Zahlungen fällig?

Die errechnete Grundsteuer wird am Anfang jeden Jahres mit einem Bescheid festgesetzt. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend von diesen Quartalsfälligkeiten am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Dafür muss der formlose Antrag spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.