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Wird Denkmalschutz gefördert?

Denkmalförderprogramm

Die Hansestadt Attendorn unterstützt gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer bei der Umsetzung kleinerer Maßnahmen an Denkmälern. Für 2024 stehen wieder Fördermittel zur Verfügung.
Ab sofort können bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Attendorn Förderanträge zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern gestellt werden.

Link zum Förderantrag im Bürgerportal:

Förderantrag zum Denkmalförderprogramm der Hansestadt Attendorn und des Landes NRW

Die Förderrichtlinien finden Sie hier:


Denkmalförderung

Die Förderung von kleineren, privaten Maßnahmen an Denkmalen ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel möglich. Bewilligungsstelle für diese Mittel im Rahmen der Pauschalzuweisungen des Landes ist die Untere Denkmalbehörde. Eine Förderung kann für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahem (z.B. Sanierungsarbeiten an der Fassade, Ausbesserung von Dacheindeckungen o. ä.) gewährt werden. Voraussetzung zur Förderung ist, dass ein in die Denkmalliste der Stadt Attendorn eingetragenes Denkmal und für die Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt und dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.