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Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn:

  • der Betrieb innerhalb der Hansestadt Attendorn verlegt wird
  • der Gegenstand (die Tätigkeit) des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
  • sich der Name der gewerbetreibenden Person ändert

Der Zweck der Gewerbeummeldung ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.