Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn:
- der Betrieb innerhalb der Hansestadt Attendorn verlegt wird
- der Gegenstand (die Tätigkeit) des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
- sich der Name der gewerbetreibenden Person ändert
Der Zweck der Gewerbeummeldung ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.