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Die Veröffentlichung, Ausgabe und Einsichtnahme von Satzungen erfolgt durch das Amt für zentrale Dienste.

Hiervon ausgenommen ist die Ausgabe und Einsichtnahme von Bauleitplänen. Diese erfolgt durch das Baudezernat.

Stadtplanung / Bauleitplanung im Bürgerinformationssystem