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Weiterhin geöffnet

Die Allgemeinverfügung des Kreises Olpe vom 18.03.2020 regelt unter anderem:

Nicht zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, der Außer-Haus-Verkauf, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Post- und Paketdienststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

20.03.2020