Inhalt

Stellungnahme

Zu den am Sonntag, 13. März 2016, mit dem Sauerlandkurier im oberen Repetal und Bremgetal verteilten Flugblättern der Bürgerinitiative „Lebenswertes Repetal“ zum Thema „Windkraftanlagen“, nimmt die Hansestadt Attendorn wie folgt Stellung:

Rundbrief zum Thema „Windkraftanlagen im Repe- und Bremgetal": Die Hansestadt Attendorn nimmt Stellung

Inhalt dieses Flugblattes ist vor allem der Vorwurf seitens der Bürgerinitiative, dass die Hansestadt Attendorn die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger durch die Windenergie bei ihren Planungen nicht ausreichend berücksichtigt und lediglich die Vorteile eines Bürgerwindparks in den Vordergrund stellt. Der Bürgermeister der Hansestadt Attendorn weist diese Unterstellung und falsche Behauptung entschieden zurück.

Durch die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ wird das gesamte Stadtgebiet unter Beachtung der rechtlich erforderlichen Aspekte dahingehend untersucht, an welchen Standorten Windkraftanlagen möglichst konfliktarm errichtet werden können. Nur so kann die Errichtung von Windenergieanlagen in großen Teilen des Stadtgebietes unterbunden und eine Steuerung der Anlagen auf einzelne Standorte gewährleistet werden. Angesichts der rechtlichen Vorgaben ist es weder sinnvoll noch möglich, eine „Verhinderungsplanung“ zu betreiben oder die Planung so in Länge zu ziehen, bis sich das Problem Windenergie „von allein erledigt“, wie von der Bürgerinitiative oft gefordert. Beides würde nur zu einem ungesteuerten Aufstellen von Windenergieanlagen im Stadtgebiet führen, da diese schon jetzt prinzipiell überall im Außenbereich zulässig sind.

Bei der Planung werden selbstverständlich die Auswirkungen auf die Umwelt und der im Stadtgebiet lebenden Menschen berücksichtigt. Wesentlicher Kern der Planungen ist es, Vorsorgeabstände so zu wählen, dass mögliche Auswirkungen gering gehalten und unser vertrautes Landschaftsbild geschont werden kann.

Die Hansestadt Attendorn stellt sich dieser Aufgabe verantwortungsvoll. Neben der notwendigen, rechtlich korrekten Umsetzung diverser Maßgaben werden die Bürgerinnen und Bürger in den umfangreichen Planungsprozess weiterhin eingebunden. Die Auseinandersetzung mit Windkraftanlagen auf Attendorner Stadtgebiet ist aufgrund der rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen unausweichlich. Bereits jetzt sind mehrere private Entwicklungs- und Investorengruppen aktiv, die vermehrt Grundstückseigentümer im Stadtgebiet ansprechen und eigenständige Planungen erarbeiten.

Vor diesem Hintergrund favorisiert die Stadt weiterhin das Modell des Bürgerwindparks, um den Bürgerinnen und Bürgern möglichst große Beteiligungsmöglichkeiten zu sichern. Nur so kann erreicht werden, dass Entscheidungen wie auch die Wertschöpfung vor Ort verbleiben.

Rat und Verwaltung sind sich einig darüber, dass verantwortungsvolles Handeln nur darin bestehen kann, den Ausbau der Windenergie in Attendorn verträglich zu gestalten. Hier eine Verweigerungshaltung einzunehmen, kann nur zu einem ungesteuerten „Wildwuchs“ von Windrädern führen - und damit zum Gegenteil von dem, was man erreichen will.

Das angesprochene Flugblatt

21.03.2016