DTV-Klassifizierung
Inhaltsübersicht
- Art der Qualitätsinitiative
- Reichweite
- Einführung
- Träger
- Förderung
- Zielgruppe
- Zielsetzung
- Anforderungen/Inhalt
- Darstellung
- Gültigkeitsdauer
- Kriterienüberprüfung
- Aktuelle Teilnehmerzahl
- Kosten
Art der Qualitätsinitiative
Klassifizierung
Reichweite
Bundesweit
Einführung
Die Klassifizierung von Ferienhäusern /-wohnungen und Privatzimmern des DTV wurde 1994 entwickelt und eingeführt. Sie wurde bisher 7 Mal überarbeitet. Die derzeitigen Kriterien gelten seit dem 1. Januar 2013
Träger
Deutscher Tourismusverband e.V.
Umsetzung durch: Deutscher Tourismusverband Service GmbH
Förderung
keine
Zielgruppe
- Anbieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern (mit Ausnahme von Aparthotels und Boardinghäusern)
- Anbieter von Privatzimmern (bis einschließlich 9 Betten) sowie
- Mitglieder der BAG und der DLG mit entsprechender Zusatzauszeichnung (z.B. Anerkannter Urlaubs-Bauernhof, Anerkannter Urlaubs-Winzerhof, Anerkannter Urlaubs-Reiterhof), überwiegendem Anteil landwirtschaftlicher Urproduktion und aus Gästeperspektive eindeutigem Privatzimmercharakter.
Zielsetzung
- Einführung und Sicherung von bundesweiten Qualitätsstandards.
- Schaffung von Angebotstransparenz für den Gast.
- Schaffung von Wettbewerbsvorteilen für die Gastgeber.
Anforderungen/ Inhalt
Der Kriterienkatalog umfasst rund 170 Kriterien aus 9 bzw. 7 Bewertungsgruppen für Ferienhäuser /-wohnungen bzw. Privatzimmer, die vor Ort überprüft werden. Den Hauptkriterien sind allgemeine bzw. spezielle Mindestkriterien der einzelnen Sternekategorien vorgeschaltet.
Bewertet werden folgende Bereiche/ Kategorien
- Infrastruktur des Objektes
- Räumlichkeiten des Objektes
- Aussicht aus dem Wohnzimmer
- Serviceleistungen
- Freizeiteinrichtungen
- Art des Objektes
- Balkon und Terrasse (je Wohneinheit)
- Garten/Anlage des Hauses
- Zufahrt/Zugang zum Gebäude sowie Parkmöglichkeiten
Die DTV-Klassifizierungskriterien werden alle 3 Jahre überarbeitet.
Zu erfragen sind die aktuellen Kriterien bei den örtlichen Tourismusorganisationen, die in der Regel die DTV-Klassifizierung durchführt bzw. den dafür zuständigen Ansprechpartner nennen können.
Darstellung
Bei Ferienhäusern /-wohnungen und Privatzimmern können 1 bis 5 Sterne erreicht werden. Die Darstellung des Klassifizierungsergebnisses erfolgt durch eine Urkunde. Zur besseren Unterscheidbarkeit wird den achtzackigen Sternen ein „F“ für Ferienwohnung/-haus bzw. „P“ für Privatzimmer vorangestellt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit u.a. ein Klassifizierungsschild mit Gültigkeitsplakette für den Haus Außenbereich zu erwerben.
Gültigkeitsdauer
Die Klassifizierung gilt 3 Jahre.
Kriterienüberprüfung
Die Überprüfung erfolgt durch geschulte Mitarbeiter der örtlichen Tourismusorganisationen/Lizenznehmer oder durch speziell vom DTV autorisierte Prüfer. Es wird jedes Ferienobjekt vor der Vergabe der Sterne vor Ort überprüft!
Aktuelle Teilnehmerzahl
Derzeit gibt es bundesweit mehr als 59.000 klassifizierte Ferienwohnungen/-häuser und Privatzimmer (Stand: November 2014).
Kosten
Die Gebühren für die Durchführung der Klassifizierung werden von den einzelnen Tourismusorganisationen/DTV-Lizenznehmern selbst festgelegt. Diese beinhalten neben einer Bearbeitungspauschale, eine Lizenzgebühr von 24,99 Euro inkl. MwSt. pro klassifizierter Ferienwohnung/-haus oder Privatzimmervermieter.