Ein Kommentar von WP-Chefredakteur Walter Hense:
Die Neugliederung ist kein Jedermann-Thema. Und wenn nunmehr auch im Sauerland die Verwaltungsreform zum Zankapfel geworden ist, so sind an der Rangelei doch fast ausschließlich Verwaltungsleute und Politiker beteiligt. Je länger und je heftiger aber gestritten wird, um so begründeter scheint der Verdacht, daß es hier mehr um Pöstchen und Positionen geht als um bessere Bedienung des Bürgers. Wem nützt der ganze Kraftakt? Diese Frage sollte umso entschiedener ins Bewußtsein gerückt werden, je mehr die Gebietsreform zum Selbstzweck zu entarten droht.
Größere Verwaltungen, mehr Filialen und längere Wege sind keine Reform. Weder wird der Apparat reduziert noch wird Personal eingespart. Das Gegenteil scheint sicher: Mammut-Verwaltungen werden die Kosten-Lawine weiter aufplustern, denn die Zahl der höher bewerteten Stellen wird sich sprunghaft vermehren.
Zwar kaum bei den Verwaltungs-Experten, wohl aber in der Rechtsprechung ist die Frage nach dem Nutzen gebietlicher Veränderung noch lebendig. Hier hat Ende letzten Jahres der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW den Begriff der "Schaden-Nutzen-Analyse" geprägt und damit eine wichtige Orientierungsmarke gesetzt. Damals hatte die Eifel-Gemeinde Heimbach gegen einen Eingemeindungsbeschluss des Landtages geklagt und recht behalten. Schaden und Nutzen für den Bürger sollten allein die Elle sein, mit der auch hierzulande die Gebietsreform gemessen wird.
Die Neugliederung ist kein Jedermann-Thema. Und wenn nunmehr auch im Sauerland die Verwaltungsreform zum Zankapfel geworden ist, so sind an der Rangelei doch fast ausschließlich Verwaltungsleute und Politiker beteiligt. Je länger und je heftiger aber gestritten wird, um so begründeter scheint der Verdacht, daß es hier mehr um Pöstchen und Positionen geht als um bessere Bedienung des Bürgers. Wem nützt der ganze Kraftakt? Diese Frage sollte umso entschiedener ins Bewußtsein gerückt werden, je mehr die Gebietsreform zum Selbstzweck zu entarten droht.
Größere Verwaltungen, mehr Filialen und längere Wege sind keine Reform. Weder wird der Apparat reduziert noch wird Personal eingespart. Das Gegenteil scheint sicher: Mammut-Verwaltungen werden die Kosten-Lawine weiter aufplustern, denn die Zahl der höher bewerteten Stellen wird sich sprunghaft vermehren.
Zwar kaum bei den Verwaltungs-Experten, wohl aber in der Rechtsprechung ist die Frage nach dem Nutzen gebietlicher Veränderung noch lebendig. Hier hat Ende letzten Jahres der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW den Begriff der "Schaden-Nutzen-Analyse" geprägt und damit eine wichtige Orientierungsmarke gesetzt. Damals hatte die Eifel-Gemeinde Heimbach gegen einen Eingemeindungsbeschluss des Landtages geklagt und recht behalten. Schaden und Nutzen für den Bürger sollten allein die Elle sein, mit der auch hierzulande die Gebietsreform gemessen wird.