Brief der Schützengesellschaft an das Bürgermeisteramt Attendorn.
"Errichtung eines Kindergartens durch die NSV, dorts. Schreiben vom 27.3.43
Das vorgenannte Schreiben, an den Vereinsführer, Herrn Kampschulte, gerichtet, wurde mir erst gestern zugeleitet. Herr Kampschulte ist seit 14 Tagen bettlägerig schwer erkrankt und kann deshalb nicht entsprechend disponieren.
Ich habe seinerzeit mit dem Herrn Bürgermeister wegen Überlassung des infrage kommenden Geländes zum Aufbau der Baulichkeiten für das Kinderheim verhandelt, hierbei ist aber meines Wissens nicht die Rede von einer Fläche von 1200 qm gewesen, wie es aus dem Vertragsentwurf hervorgeht.
Trotzalledem würde die Sache hieran nicht gescheitert sein; ich musste aber inzwischen feststellen, dass man den eigentlichen Bauplatz an eine Stelle gelegt hat, der den Interessen der Schützengesellschaft vollständig zuwider läuft, nämlich rechts des Eingangswegenes vorn zur Schützenhalle, während die linke Seite bereits der Kohlenhändler Epe, ebenfalls auf Veranlassung der Stadtverwaltung, mit Beschlag belegte. Wie ich weiter erfuhr, hat eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Stadt und der NSV, vor einiger Zeit das Gelände besichtigt und den Bauplatz einfach bestimmt, und es wäre doch wohl angebracht gewesen, auch Vorstandsmitglieder der Schützengesellschaft, die doch das Gelände in Wirklichkeit zur Verfügung stellt, zu laden und nicht über deren Kopf weg einfach zu bestimmen.
Die Wahl des Bauplatzes in der jetzigen Form wird nie die Zustimmung der Vereinsführung finden, weil die Gesellschaft das Gelände vorn am Schützenweg nicht abgeben kann. Dieses ist zur Errichtung von Karussels, Buden und dergl. sowie zum Auf-enthalt der Volksmenge an den Schützenfesttagen oder sonstigen festlichen Veran-staltungen unbedingt notwendig und es geht nicht an, den ca. 700 Mitgliedern der Gesellschaft, deren Kindern und sonstigen Angehörigen den Raum für ihre Veran-staltungen einfach fortzunehmen; diese Maßnahme würde bestimmt zu größten Unzuträglichkeiten mit der Bevölkerung Attendorns Veranlassung geben.
Ich erhebe hiermit namens der Attendorner Schützengesellschaft öffentlichen Einspruch gegen die Errichtung der Baulichkeiten an der jetzt vorgesehenen Stelle und bitte, einen Platz auf dem Gelände der Gesellschaft unter gegenseitiger Fühlungsnahme zu wählen, der mit den Interessen der Schützengesellschaft nicht kollidiert.
Heil Hitler!
Komm. Geschäftsführer."
"Errichtung eines Kindergartens durch die NSV, dorts. Schreiben vom 27.3.43
Das vorgenannte Schreiben, an den Vereinsführer, Herrn Kampschulte, gerichtet, wurde mir erst gestern zugeleitet. Herr Kampschulte ist seit 14 Tagen bettlägerig schwer erkrankt und kann deshalb nicht entsprechend disponieren.
Ich habe seinerzeit mit dem Herrn Bürgermeister wegen Überlassung des infrage kommenden Geländes zum Aufbau der Baulichkeiten für das Kinderheim verhandelt, hierbei ist aber meines Wissens nicht die Rede von einer Fläche von 1200 qm gewesen, wie es aus dem Vertragsentwurf hervorgeht.
Trotzalledem würde die Sache hieran nicht gescheitert sein; ich musste aber inzwischen feststellen, dass man den eigentlichen Bauplatz an eine Stelle gelegt hat, der den Interessen der Schützengesellschaft vollständig zuwider läuft, nämlich rechts des Eingangswegenes vorn zur Schützenhalle, während die linke Seite bereits der Kohlenhändler Epe, ebenfalls auf Veranlassung der Stadtverwaltung, mit Beschlag belegte. Wie ich weiter erfuhr, hat eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Stadt und der NSV, vor einiger Zeit das Gelände besichtigt und den Bauplatz einfach bestimmt, und es wäre doch wohl angebracht gewesen, auch Vorstandsmitglieder der Schützengesellschaft, die doch das Gelände in Wirklichkeit zur Verfügung stellt, zu laden und nicht über deren Kopf weg einfach zu bestimmen.
Die Wahl des Bauplatzes in der jetzigen Form wird nie die Zustimmung der Vereinsführung finden, weil die Gesellschaft das Gelände vorn am Schützenweg nicht abgeben kann. Dieses ist zur Errichtung von Karussels, Buden und dergl. sowie zum Auf-enthalt der Volksmenge an den Schützenfesttagen oder sonstigen festlichen Veran-staltungen unbedingt notwendig und es geht nicht an, den ca. 700 Mitgliedern der Gesellschaft, deren Kindern und sonstigen Angehörigen den Raum für ihre Veran-staltungen einfach fortzunehmen; diese Maßnahme würde bestimmt zu größten Unzuträglichkeiten mit der Bevölkerung Attendorns Veranlassung geben.
Ich erhebe hiermit namens der Attendorner Schützengesellschaft öffentlichen Einspruch gegen die Errichtung der Baulichkeiten an der jetzt vorgesehenen Stelle und bitte, einen Platz auf dem Gelände der Gesellschaft unter gegenseitiger Fühlungsnahme zu wählen, der mit den Interessen der Schützengesellschaft nicht kollidiert.
Heil Hitler!
Komm. Geschäftsführer."