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Oberrentmeister Broxtermann überreicht einen Antrag des Rentmeisters Schneidersmann zu Schnellenberg, mit dem er seinen Willen bekundet, die Schnellenberger Brauerei zu übernehmen.
Der Rentmeister Schneidersmann hat sich mit Ew. Hochgeboren Genehmigung schon während der gegenwärtigen Pachtperiode bei dem Betriebe des Geschäfts beteiligt und dieses wohl hauptsächlich geleitet. Obwohl man einen Interessenskonflikt zwischen der Leitung der Brauerei und dem Amt als Rentmeister sehen könnte, erscheinen die Vorteile einer Verpachtung an Schneidersmann durchaus zu überwiegen. Außerdem dürfe das erhebliche Kapital, dass in der Brauerei investiert wurde, nicht ungenutzt liegen bleiben. Deshalb empfiehlt der Rentmeister, den Antrag zu genehmigen.
Der Graf genehmigt am 26.07. den Antrag, will aber vorher die Bedingungen einsehen und ordnet an, dass die Verpachtung nicht länger als sechs Jahre dauern sollte.