Einladung der Lehnsträger zum Lehnsgericht nach Waldenburg, das dort unter dem Vorsitz des Lehnsrichters Winold Walrabe, Richter zu Bilstein, stattfinden soll. Für das Kirchspiel quittiert der Pfarrer von Schönholthausen den Empfang der Ladung, die von der Kanzel zu verkündigen ist. Für das Kirchspiel Wenden bestätigt der Pfarrer Roserus Viegener den Empfang, für das Kirchspiel Rho-de der Pfarrer Rutger Windhausium, für das Kirchspiel Drolshagen der Pfarrer Wilhelm Hüppe.