Vor dem Notar Johann Adolf Koch in Olpe bekennen die Eheleute Johann Wurm und Elisabeth Wurm geborene Stähler aus Hünsborn, dass sie aus dem fürstenbergschen Armenfonds ein Kapital von 50 Rtl. entliehen haben. Sie verpfänden dafür ihren Grundbesitz. Unterschrieben durch den Hofesrichter Peter Bröcher aus Hünsborn.