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Friedrich Leopold Reichsfreiherr von Fürstenberg bestätigt den Empfang von 200 Malter erbdrosteilichen Bestallungshafer durch den Rentmeister Freusberg zu Bilstein. Gleichzeitig stellt er fest, dass die Quittierung des Empfangs keinen Einfluß auf den laufenden Prozess habe.

Beigefügt sind Prozessfragmente im Prozess des Freiherrn von Fürstenberg gegen das Erzstift Köln wegen des Bestallungshafers zu Bilstein aus den Jahren 1786 und 1787. Dabei geht es prinzipiell um die Frage, ob der Bestallungshafer dem Drosten geliefert werden müsse oder ob der Droste sich den Hafer abzuholen habe.