Protokoll über das auf der Waldenburg im Auftrag des Komturs Hermann Otto de Bäer abgehaltene Lehnsgericht. Das Gericht wird durchgeführt durch den Attendorner Gografen als Lehnsrichter im Beisein des Lehnsschreibers, der Lehnsschöffen Hermann Sondermann und Jakob Gummersbach und des Lehnsfronen.
Folgende Fälle werden behandelt: Johann Alperscheid zu Alperscheid wird mit dem ganzen Gut dortselbst belehnt, der jüngste Lehnsbrief stammt vom 07.01.1654, der älteste Nachweis von 1556. Allerdings muss die Belehnung nochmals überprüft werden, da inzwischen zahlreiche Grundstücke des Hofes innerhalb der Erben verkauft wurden. Hans Becker aus Berlinghausen beantragt stellvertretend für den erkrankten Peter Becker zu Gipperich die Belehnung. Wird um eine Woche verschoben. Bürgermeister Heinrich Hupertz aus Drolshagen erscheint namens der Subvasallen des Kirchspiels Drolshagen. Die Belehnung muss vorerst noch zurückgestellt werden, da die Zustimmung der Äbtissin von Herford noch aussteht, was den Vergleich von 1670 angeht. Peter Becker zu Gipperich wird mit dem ganzen Gut und Hof zu Gipperich belehnt. Heinrich Schröder zu Wegeringhausen wird mit dem dortigen Gut auf der Grundlage des letzten Lehnsbriefes vom 16.11.1654 belehnt, nachdem sein verstorbener Vater und dann dessen verstorbene Mutter das Lehen getragen hatten. Melchior Schulte zu Rhonard wird erneut mit dem halben Hof dortselbst belehnt. Johannes Kaufmann zu Rhonard wird mit dem Anteil des Gutes Huisingen auf der Grundlage des Lehnsbriefes vom 04.05.1670 belehnt. Johannes Engel von Benolpe/Drolshagen, Stiefsohn von Hupertz, wird erneut mit dem Malderscheid auf dem Lößnocken belehnt. Im Namen von Pelmers Gördt aus Benolpe wird Johannes Kamp mit den Gütern in Benolpe belehnt. Gordt Reperich, Stoffel Reperichs Sohn, teilt mit, dass ihm von einem Waldenburger Lehen nichts bekannt sei. Das Lehen von Gördt Kreyll trägt nun Heinrich Geile, das Lehen von Hanß under der Eyck und Hennicke Juncker (1556) trägt nun Hans der Eycke. Beide stammen aus Wegeringhausen, hier ist eine erneute Prüfung der Lehnsgerechtigkeit zu prüfen. Peter Hardenacke aus Benolpe hat zar einige Güter laut Protokoll von 1556, auch dies muss nochmals überprüft werden. Johann Zeppenfeld genannt Kolter vorm Howald wird erneut belehnt auf der Grundlage des jüngsten Lehnsbriefes von 1654. Das Gut trug bereits sein verstorbener Vater zu Lehen. Dasselbe gilt für Jakob Hespert in Bezug auf den Teil des Gutes Howald und das Gut Lütringhausen. Johann Wilhelm Schmidt und Johann Brocke zu Olpe werden mit den Anteilen am Gut Huisingen belehnt. Johannes Gummersbach aus Olpe wird als Erbe und Eidam des Bernhard Wockmans mit dem Anteil des Gutes Huisingen belehnt. Heinrich Lüddemans genannt Kentzler wird mit dem Gut im grünen Siepen belehnt. Hermann Sondermann vorm Howald wird mit dem Hof und Gut vor dem Howald belehnt, so wie dies gemeinsam mit Jakob Sondermann bereits 1654 geschehen ist. Kämmerer und Lehnsschöffe Jakob Gummersbach wird mit beiden Teilen des Gutes Huisingen belehnt, so wie es bereits 1654 geschehen ist. Über die Belehnung mit dem Fleschers Zehnten vor der Stadt Brilon wird ein Aufschub gewährt. Dietrich Schulte aus Niedermarpe wird in Vertretung des Thönnis Volmert aus Brenschede belehnt. Goerdt Reperich zu Benolpe wird mit den Gütern belehnt, die seine Vorfahren schon 1556 zu Lehen getragen haben. Jakob Nuß zu Hillmicke wird mit dem Schmießenguth zu Hillmicke belehnt. Clemens Harnischmacher wird nach Vorzeigen des Lehnsbriefes vom 03.10.1657 mit der Hausstätte und dem Viertelscheid Land an der Brüggen und bei dem Kreuz belehnt. Hans Heinrich Brüser wird mit den Teilen des Bischoffs Gutes in Hillmicke belehnt, so wie dies bereits 1657 der Fall war.
Folgende Fälle werden behandelt: Johann Alperscheid zu Alperscheid wird mit dem ganzen Gut dortselbst belehnt, der jüngste Lehnsbrief stammt vom 07.01.1654, der älteste Nachweis von 1556. Allerdings muss die Belehnung nochmals überprüft werden, da inzwischen zahlreiche Grundstücke des Hofes innerhalb der Erben verkauft wurden. Hans Becker aus Berlinghausen beantragt stellvertretend für den erkrankten Peter Becker zu Gipperich die Belehnung. Wird um eine Woche verschoben. Bürgermeister Heinrich Hupertz aus Drolshagen erscheint namens der Subvasallen des Kirchspiels Drolshagen. Die Belehnung muss vorerst noch zurückgestellt werden, da die Zustimmung der Äbtissin von Herford noch aussteht, was den Vergleich von 1670 angeht. Peter Becker zu Gipperich wird mit dem ganzen Gut und Hof zu Gipperich belehnt. Heinrich Schröder zu Wegeringhausen wird mit dem dortigen Gut auf der Grundlage des letzten Lehnsbriefes vom 16.11.1654 belehnt, nachdem sein verstorbener Vater und dann dessen verstorbene Mutter das Lehen getragen hatten. Melchior Schulte zu Rhonard wird erneut mit dem halben Hof dortselbst belehnt. Johannes Kaufmann zu Rhonard wird mit dem Anteil des Gutes Huisingen auf der Grundlage des Lehnsbriefes vom 04.05.1670 belehnt. Johannes Engel von Benolpe/Drolshagen, Stiefsohn von Hupertz, wird erneut mit dem Malderscheid auf dem Lößnocken belehnt. Im Namen von Pelmers Gördt aus Benolpe wird Johannes Kamp mit den Gütern in Benolpe belehnt. Gordt Reperich, Stoffel Reperichs Sohn, teilt mit, dass ihm von einem Waldenburger Lehen nichts bekannt sei. Das Lehen von Gördt Kreyll trägt nun Heinrich Geile, das Lehen von Hanß under der Eyck und Hennicke Juncker (1556) trägt nun Hans der Eycke. Beide stammen aus Wegeringhausen, hier ist eine erneute Prüfung der Lehnsgerechtigkeit zu prüfen. Peter Hardenacke aus Benolpe hat zar einige Güter laut Protokoll von 1556, auch dies muss nochmals überprüft werden. Johann Zeppenfeld genannt Kolter vorm Howald wird erneut belehnt auf der Grundlage des jüngsten Lehnsbriefes von 1654. Das Gut trug bereits sein verstorbener Vater zu Lehen. Dasselbe gilt für Jakob Hespert in Bezug auf den Teil des Gutes Howald und das Gut Lütringhausen. Johann Wilhelm Schmidt und Johann Brocke zu Olpe werden mit den Anteilen am Gut Huisingen belehnt. Johannes Gummersbach aus Olpe wird als Erbe und Eidam des Bernhard Wockmans mit dem Anteil des Gutes Huisingen belehnt. Heinrich Lüddemans genannt Kentzler wird mit dem Gut im grünen Siepen belehnt. Hermann Sondermann vorm Howald wird mit dem Hof und Gut vor dem Howald belehnt, so wie dies gemeinsam mit Jakob Sondermann bereits 1654 geschehen ist. Kämmerer und Lehnsschöffe Jakob Gummersbach wird mit beiden Teilen des Gutes Huisingen belehnt, so wie es bereits 1654 geschehen ist. Über die Belehnung mit dem Fleschers Zehnten vor der Stadt Brilon wird ein Aufschub gewährt. Dietrich Schulte aus Niedermarpe wird in Vertretung des Thönnis Volmert aus Brenschede belehnt. Goerdt Reperich zu Benolpe wird mit den Gütern belehnt, die seine Vorfahren schon 1556 zu Lehen getragen haben. Jakob Nuß zu Hillmicke wird mit dem Schmießenguth zu Hillmicke belehnt. Clemens Harnischmacher wird nach Vorzeigen des Lehnsbriefes vom 03.10.1657 mit der Hausstätte und dem Viertelscheid Land an der Brüggen und bei dem Kreuz belehnt. Hans Heinrich Brüser wird mit den Teilen des Bischoffs Gutes in Hillmicke belehnt, so wie dies bereits 1657 der Fall war.