Landrat Freusberg hat gehört, dass Josef Kost ein Stück des ehemaligen Klostergartens der Franziskaner erworben und auf diesem Stück einen Misthaufen angelegt habe. Dieser Misthaufen sei unter Androhung eines Ordnungsstrafe unverzüglich zu entfernen. Außerdem müsse das erworbene Gartenstück mit einer Mauer umgeben werden.