Inhalt
Jürgen Heidschötter zu Maumke bestätigt den Empfang des Bruch’schen Lehens zu Maumke durch den Vormünder der Kinder des verstorbenen Eberhard von und zum Bruch, Albrecht von Selbach genannt Lohe zum Lohe. Hierzu gehört die Hälfte des Gütchens, auf dem er sitzt. Er bittet Gerichtsschreiber Hermann Vasbach zu Bilstein um Besiegelung. Siegel ab.