Protokoll über die auf Initiative des Bürgermeisters Becker einberufene gemeinsame Sitzung der Vorstände der alten und jetzigen Schützenkompagnie zwecks Beilegung der Differenzen, hierzu sind folgende Herren erschienen: Brunabend, Jos. Viegener, Bischoff, Heuel sen., Maiworm, Carl Sasse, Peter Dingerkus, Ant. Stumpf, Rentmeister Müller, Marz. Isphording, B. Schneider, Ant. Sasse, Joh. Pfeiffer, Christoph Biecker. Dabei wurde folgendes vereinbart:
1.
"Das Schützen-Corps besteht, wie es auch jetzt eingerichtet ist, aus einer Compagnie, jedoch in zwei Abtheilungen, wovon die erste aus den Verheiratheten, die zweite aus den Unverheiratheten besteht, wobei auf die möglichste Gleichstellung in Bezug auf die Kopfzahl seitens des Vorstandes Bedacht genommen werden soll.
2.
Der Major oder Commandeur wird alternierend ein Jahr um das Andere aus der 1ten und 2ten Abtheilung gewählt.
3.
Der Trillertanz findet alljährlich statt, ohne daß jedoch derjenige, welcher nicht mittanzt, bestraft werden kann.
4.
Die Inventarstücke werden an den Stadtvorstand zur Aufbewahrung im Rathause gegen einen Revers, worin sich derselbe verpflichtet, solche dem Schützenvorstand zum Gebrauche bei den Schützenkompagnien zurück zu geben, überliefert.
5.
Nicht katholische Schützen können an den kirchlichen Feierlichkeiten als Schütze keinen Antheil nehmen, und können sich, wenn sie Vorstand-Mitglieder sind, durch ein anderes katholisches Vorstandsmitglied bei kirchlichen Feierlichkeiten vertreten lassen.
6.
Die beiden bisherigen Patronstage werden gemeinschaftlich gefeiert, jedoch soll das Fest St. Anna auf den zuerst folgenden Sonntag gefeiert werden.
7.
Dem Geistlichen sollen für die, auf jedesmalige Ersuchen des Schützenvorstandes zu Intention der Schützen zu lesenden heiligen Messen und abzuhaltenden Hochämter nach den von dem Herrn Pfarrer oder bischöflichen Generalvikariate festzuset-zenden üblichen Gebühren aus der Schützenkasse bezahlt werden, wogegen dann das bisherige Opfer und Wachslieferung wegfällt.
8.
Die Prinzipalen nehmen observanzmäßig von jedem aufzunehmenden verheirateten Schützen 1 Pfund Wachs und Machelohn ein für allemal und jährlich einem Wachs-pfennig in Anspruch. Außerdem eine Grundrente von 7 Sgr. 8 Pfg. oder einen zu fixierenden Betrag von 3 Thlr. 7 Sgr. 8 Pfg. Der Vorstand der jetzigen Schützenkom-pagnie ist dagegen gewilligt, jährlich nur 2 Thlr. 7 Sgr. 8 Pfg. aus der Kompagniekasse zahlen zu lassen.
9.
Der Vorstand der frühern alten Schützen will, daß der Vorstand jeder Abtheilung aus sich, und für sich gewählt werde. Dagegen besteht der Vorstand der jetzigen Kompagnie auf die Beibehaltung des in den Statuten bestimmten Paragraphen, jedoch mit der Modifikation, daß die Vorstandsmitglieder aus jeder Abtheilung durch die sämtlichen Schützen gewählt werden. Dann endlich will
10.
der frühere Vorstand öffentliche Abstimmung, wogegen der jetzige Vorstand die Abstimmung mittelst verdeckter Stimmzettel wie bisher beibehalten will.
Herr Joseph Viegener und Herr Brunabend wollten nach Rücksprache mit den Mitgliedern der alten Schützenkompagnie resp. Prinzipalen sich über die Punkte 8, 9, 10 näher erklären und soll demnächst diese Verhandlung den Schützen zur definitiven Beschlußnahme vorgelegt werden.
Der Bürgermeister Becker übernahm es den Herrn Pfarrer Pielsticker zu ersuchen, zu veranlassen, daß die Verfügung des bischöflichen Generalvikariates vom 10. Juli curr. zurückgenommen und die Gebühren für die heil. Messen festgesetzt werden.
In fidem.
Becker, B[ür]g[ermei]st[e]r."
1.
"Das Schützen-Corps besteht, wie es auch jetzt eingerichtet ist, aus einer Compagnie, jedoch in zwei Abtheilungen, wovon die erste aus den Verheiratheten, die zweite aus den Unverheiratheten besteht, wobei auf die möglichste Gleichstellung in Bezug auf die Kopfzahl seitens des Vorstandes Bedacht genommen werden soll.
2.
Der Major oder Commandeur wird alternierend ein Jahr um das Andere aus der 1ten und 2ten Abtheilung gewählt.
3.
Der Trillertanz findet alljährlich statt, ohne daß jedoch derjenige, welcher nicht mittanzt, bestraft werden kann.
4.
Die Inventarstücke werden an den Stadtvorstand zur Aufbewahrung im Rathause gegen einen Revers, worin sich derselbe verpflichtet, solche dem Schützenvorstand zum Gebrauche bei den Schützenkompagnien zurück zu geben, überliefert.
5.
Nicht katholische Schützen können an den kirchlichen Feierlichkeiten als Schütze keinen Antheil nehmen, und können sich, wenn sie Vorstand-Mitglieder sind, durch ein anderes katholisches Vorstandsmitglied bei kirchlichen Feierlichkeiten vertreten lassen.
6.
Die beiden bisherigen Patronstage werden gemeinschaftlich gefeiert, jedoch soll das Fest St. Anna auf den zuerst folgenden Sonntag gefeiert werden.
7.
Dem Geistlichen sollen für die, auf jedesmalige Ersuchen des Schützenvorstandes zu Intention der Schützen zu lesenden heiligen Messen und abzuhaltenden Hochämter nach den von dem Herrn Pfarrer oder bischöflichen Generalvikariate festzuset-zenden üblichen Gebühren aus der Schützenkasse bezahlt werden, wogegen dann das bisherige Opfer und Wachslieferung wegfällt.
8.
Die Prinzipalen nehmen observanzmäßig von jedem aufzunehmenden verheirateten Schützen 1 Pfund Wachs und Machelohn ein für allemal und jährlich einem Wachs-pfennig in Anspruch. Außerdem eine Grundrente von 7 Sgr. 8 Pfg. oder einen zu fixierenden Betrag von 3 Thlr. 7 Sgr. 8 Pfg. Der Vorstand der jetzigen Schützenkom-pagnie ist dagegen gewilligt, jährlich nur 2 Thlr. 7 Sgr. 8 Pfg. aus der Kompagniekasse zahlen zu lassen.
9.
Der Vorstand der frühern alten Schützen will, daß der Vorstand jeder Abtheilung aus sich, und für sich gewählt werde. Dagegen besteht der Vorstand der jetzigen Kompagnie auf die Beibehaltung des in den Statuten bestimmten Paragraphen, jedoch mit der Modifikation, daß die Vorstandsmitglieder aus jeder Abtheilung durch die sämtlichen Schützen gewählt werden. Dann endlich will
10.
der frühere Vorstand öffentliche Abstimmung, wogegen der jetzige Vorstand die Abstimmung mittelst verdeckter Stimmzettel wie bisher beibehalten will.
Herr Joseph Viegener und Herr Brunabend wollten nach Rücksprache mit den Mitgliedern der alten Schützenkompagnie resp. Prinzipalen sich über die Punkte 8, 9, 10 näher erklären und soll demnächst diese Verhandlung den Schützen zur definitiven Beschlußnahme vorgelegt werden.
Der Bürgermeister Becker übernahm es den Herrn Pfarrer Pielsticker zu ersuchen, zu veranlassen, daß die Verfügung des bischöflichen Generalvikariates vom 10. Juli curr. zurückgenommen und die Gebühren für die heil. Messen festgesetzt werden.
In fidem.
Becker, B[ür]g[ermei]st[e]r."